Das Richtige für die kleine Familie
Einfamilienhaus in Unterlüß
Ohne dass Sie viel tun müssen, kann aus diesem Haus Ihr neues Zuhause werden. Dieses kleine Siedlungshaus wurde 1956 erbaut und seitdem immer pfleglich behandelt. Wenn Sie möchten, können Sie hier gleich einziehen.
Der Grundriss ist hell und offen gestaltet. Im Wohnzimmer können Sie den Tag gemütlich ausklingen lassen. Für eine wohlige Wärme und ein behagliches Klima an kalten Tagen sorgt ein Kamin, der so im Eingangsbereich des Zimmers steht, dass man die Wärme auch in der Küche spürt.
Die Küche hat genau die richtige Größe, man hat genügend Platz, um mit Leidenschaft zu kochen und muss danach nicht stundenlang putzen.
Auch das Badezimmer befindet sich im Erdgeschoss. Den Tag mit einer erfrischenden Dusche beginnen und mit einem erholsamen Bad beenden, beides ist hier möglich.
Neben dem Wohnzimmer, der Küche und dem Badezimmer befindet sich im Erdgeschoss noch ein Zimmer, das zuletzt als Büro genutzt wurde. Von hieraus gelangen Sie in den Garten. Egal ob Spielgeräte für die Kinder oder aufwendig angelegte Beete, auf ca. 800 m² können hier Gartenträume wahr werden.
Im Obergeschoss befinden sich vier Schlafzimmer und eine kleine Toilette. Hier kann sich jeder sein eigenes kleines Reich schaffen.
Neben dem Bereich zum Wohnen gibt es auch noch den Keller. Dort befindet sich derzeit eine kleine Werkstatt, der Heizungsraum und natürlich viel Platz, um unnötiges Zeug zu verstauen.
Das Haus steht in Unterlüß,am Rande des Naturschutzgebiets Südheide inmitten des Lüßwaldes. In Unterlüß finden Sie alles, was Sie zum täglichen Leben benötigen: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kindergärten etc. Bis nach Uelzen sind es ca. 28 km, nach Celle ca. 40 km. Die Bahn fährt in regelmäßigen Abständen in Richtung Hamburg und Hannover. In die umliegenden Ortschaften fahren Busse.
Energieausweis
Energiebedarf |
338,1 kWh/(m²a) |
Energieeffizienzklasse |
H |
Anlagentechnik |
2014 |
Energieträger |
Gas |
Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!".
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