1.481 m² großes Grundstück mit Haus in Holdenstedt
Bei diesem Objekt steht das Grundstück im Mittelpunkt und das Haus gibt es quasi dazu.
Trotzdem fangen wir mit dem Haus an, es ist ein Siedlerhaus, welches ca. 1938 erbaut wurde. Wie ein typisches Siedlerhaus ist auch dieses Haus mit einer geringen Wohnfläche und einfachstem Standard erbaut worden. Existenziell waren damals der große Nutzgarten und die Stallungen, denn diese sicherten das Existenzminimum der Bewohner des Hauses.
Das Haus wurde mit einer kleinen Wohnfläche von ca. 62 m² erbaut, doch irgendwann spielte für den Eigentümer die Sicherung des Existenzminimumms keine Rolle mehr und er entschied sich, die Wohnfläche auf ca. 96 m² zu erweitern. 1958 entstand ein Anbau, der zusammen mit der Stallung zur Waschküche, einer Toilette und einem Badezimmer ausgebaut wurde. Leider war dieses auch die letzte, größere Maßnahme, die diesem Haus zugutekam, es wurde weder saniert, modernisiert und auch nicht mehr renoviert. Dementsprechend ist auch der Zustand des Hauses.
Wer ein bisschen Fantasie bzw. Ideen hat und es sich zutraut, diese Ideen umzusetzen und das Haus zu sanieren, der kann sich hier sein neues Zuhause schaffen.
Das Wertvollste an diesem Objekt ist das Grundstück. Ca. 1.481 m² Bauland in bester und begehrter Lage direkt in Holdenstedt. Es liegt an einer ruhigen Straße, etwas abseits der Hauptverkehrsstraße, doch keine 5 Minuten Fußweg zum Einkaufen. Das Grundstück bietet für Privatkäufer und für Investoren viele Nutzungsmöglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit, es wie ursprünglich vorgesehen als Garten zu nutzen und sich sein eigenes Gemüse anzubauen. Sie können sich Ihre eigene kleine Naturoase mit Blumen, Sträuchern und Bäumen schaffen. Oder Sie bauen etwas ganz Neues auf und nutzen das Grundstück als Bauland.
Energieausweis
Energiebedarf |
in Arbeit kWh/(m²a) |
Energieeffizienzklasse |
H |
Anlagentechnik |
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Energieträger |
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Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!".
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