In Rätzlingen
Wohnimmobilie mit bis zu 4 Wohneinheiten
Bei diesem Zweiparteienhaus trügt der äußere Anschein, denn im Inneren war man bereits dabei, fleißig zu sanieren. Eine der Wohnungen ist sogar schon so weit, dass man dort wohnen kann. Es ist ein neues Bad und eine neue Küche eingebaut worden und auch die anderen Zimmer sind fertig gestellt.
Der Rest des Hauses befindet sich so zusagen im Rohbau. Hier und da hat man Wände entfernt, andere wurden neu verkleidet und verputzt und die Anschlüsse für Bad und Küche wurden verlegt.
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Stallungen und Garagen.
Der Garten bietet genügend Platz zum spielen oder um seine gärtnerischen Fähigkeiten zu testen.
Das Haus steht in Rätzlingen, einem kleinen Ort im Landkreis Uelzen. Bis nach Uelzen sind es gerade einmal 8 km. Nach Bad Bevensen ca. 15 km
Ca. 1970 Nebengebäude (ehem. Stallung): Balken ersetzt, Ziegel verstrichen und verputzt.
Ca. 1996 Ölheizung erneuert (ca. 3000 l)
Ca. 2005 Scheitholz-Heizung erneuert Die Funktionstüchtigkeit beider Heizungen wurde nicht überprüft. Eine Überprüfung der Heizung und der Leitungen muss durch einen Fachmann bzw. -frau erfolgen.
Ca. 2017 Stromkasten erneuert
Die Wasserspeicher sind für das Betreiben einer Solaranlage vorbereitet.
Erdgeschoss: Ca. 2016 Eingangstür erneuert (Kunststoff) Wohnung im Erdgeschoss Ca. 2016 Eingangstür und Zimmertüren erneuert (Kunststoff) Ca. 2006 - 2016 Fenster erneuert (Kunststoff) Ca. 2016 Bad neu gefliest, neue Dusche, Wanne und WC eingebaut Es sind noch Restarbeiten erforderlich.
Das Flachdach des Anbaus ist defekt. In den Räumen darunter sind Wasserschäden (Schimmel) zu erkennen.
Obergeschoss:
Wohnung rechts: Ca. 2006 Fenster erneuert (Kunststoff) - Bad und Küche befinden sich im Rohbau - 3 Zimmer sind renovierungsbedürftig
Wohnung links: Ca. 2016 Eingangstür erneuert Ca. 2006 Fenster erneuert (Kunststoff) Die Zimmer (2 Zimmer, Küche und Bad) sind renovierungsbedürftig
Das Grundstück ist noch stark vermüllt, wird aber bei verkauf aufgeräumt übergeben.
Energiebedarf |
Rohbau kWh/(m²a) |
Energieeffizienzklasse |
Anlagentechnik |
Energieträger |
Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!".
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