Offerte 1773 Woltersdorf

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Zusammenfassung
  • Baujahr: 1975
  • Wohnfläche: ca. 240 m² (erweiterbar)
  • Grundstück:ca. 3000 m²
  • Fenster:p;  Wärmeverglasung
  • Heizung:l- Zentralheizung, Baujahr
  • Sonstiges:
    - Stallungen
  • Optional weitere 3 ha Grundstücksflächen


  • Objektfilm
    Hofstelle im Wendland

    Woltersdorf Lüchow 

    Resthof im Landkreis Lüchow - Dannenberg

    Diese Anlage ist genau das Richtige für Menschen, die sich neu erfinden wollen. Egal ob Sie sich als Selbstversorger, Künstler oder ähnliches verwirklichen wollen oder einfach nur ein neues Zuhause für sich, seine Lieben und Tiere suchen, dieser Resthof bietet den Platz dafür.

    Das Haupthaus dieser wunderbaren Anlage ist 1975 neu errichtet worden. Auf ca. 240 m² hat jeder sein eigenes Reich. Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Wohnzimmer, Küche und Badezimmer noch 3 weitere Zimmer. Im Obergeschoss befinden sich 4 weitere Zimmer und ein Bad. Wollen Sie Freunde oder Verwandte bei sich haben, können Sie dieses Haus ohne Probleme in ein Zweifamilienhaus verwandeln.

    Am schönsten sind jedoch die Stallungen. Hier ist die historische Bausubstanz erhalten geblieben. Durch die Anordnung entsteht ein Vierseitenhof, in dessen Zentrum ein imposanter Nussbaum steht und so den historischen Charakter unterstreicht.
    Die Stallungen sind ohne großen Aufwand voll nutzbar und bieten viel Platz für die Tierhaltung oder als Lager.

    Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3000 m², es besteht jedoch die Möglichkeit 30.000 m² dazuzukaufen.

    Die Hofanlage steht in Woltersdorf, einem kleinen Ort im Wendland. Bis nach Lüchow sind es gerade einmal 5 km. Hier finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen.

    Energieausweis

     Energiebedarf
    in Arbeit kWh/(m²a)
     Energieeffizienzklasse
     
     Anlagentechnik
     
     Energieträger
     

     

    Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!".

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