Variante A
Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche. - Je 2,9 % inkl. MwSt für Selbstgenutzte Immobilien
Harry W. Mellies
Wer muss die Maklerprovision zahlen?
Die neue Provisionsregelung gilt explizit nur für Maklerverträge, die den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften) betreffen. Dies übrigens auch, wenn die Objekte vermietet sind. Die neue Provisionsregel greift zudem nur, wenn die Käufer Verbraucher sind.
Gewerbeobjekte oder Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser, über 2 Wohnungen oder Häuser, Grundstücke usw. sind weiterhin 5 % Provision + MwSt. üblich.
Bei Wohnimmobilien zur Vermietung fällt für den Mieter keine Provision an !
Bei Gewerbeimmobilien beträgt die Provision das 2,38-fachbe bis 3,50-fache, der Nettokaltmieten inkl. MwSt.: Hier wird die Provision in der Regel von den Eigentümern übernommen.
Aufgrund des höheren Aufwandes müssen wir die Provision bis einem Kaufpreis von 45.000 € pauschal auf 2.500 € + 475 € = 2.975 € festlegen.
Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche. - Je 2,9 % inkl. MwSt für Selbstgenutzte Immobilien
Käufer bezahlt maximal 50%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.