Offerte 1734 

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Zusammenfassung

- Baujahr: 1972
- Grundstücksgröße: ca. 1000 m²
- Wohnfläche: ca. 55 m²
- Zimmer: Das Haus ist vollkommen entkernt
- Heizung: nicht vorhanden
- Fenster: z. T. Wärmeschutzverglasung
- Sonstiges: Keine Kläranlage oder Anschluss ans öffentliche Netz
Stark sanierungsbedürftig


Pauschal 1.000 € Provision


Objektfilm
Holzhaus/ Ferienhaus  

In Zernien - Wegen des Zustandes des Hauses kann es z:Z nicht bewohnt werden. 

Für Menschen mit Ideen

Dieses Haus ist genau das Richtige für den Handwerker, der ein günstiges kleines Eigenheim oder ein gemütliches Wochenendhaus haben möchte. Denn es weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Der Vorteil des Hauses ist, Sie können es nach Ihren eigenen Wünschen gestalten. Es liegt in einer ruhigen Nebenstraße und Sie bekommen einen Garten, in dem Sie Ihre Kreativität frei ausleben können.
Aber nicht nur im Garten können Sie Ihre Kreativität zeigen, auch das Haus bietet viel Spielraum für eigene Ideen, denn es ist vollkommen entkernt. Die Innenwände und das Dämmmaterial wurden entfernt, sodass zum Teil die reine Holzkonstruktion zu sehen ist.
Doch leider hat die Zeit den Zustand des Hauses nicht verbessert. U.a. ist die Holzverkleidung der freiliegenden Rückwand zum Teil zusammengefallen und muss neu aufgebaut werden. Auch ist das Haus an keiner Kanalisation und auch an keiner Kläranlage angeschlossen.
Das Haus steht in einem kleinen Ort ca. 5,3 km von Zernien entfernt.
In Zernien finden Sie eine gute Grundversorgung: einen Supermarkt, eine Bank, eine Bäckerei und einige Handwerksbetriebe.
Das Haus auf dem Nachbargrundstück (Fließau 39) ist ebenfalls zu verkaufen. Vielleicht ist es ja eine Idee dieses Haus ebenfalls zu kaufen. Für nähere Informationen schauen Sie sich bitte die Offerte 1833 an.

Achtung: Es werden z.Z. viele Gebote für die Immobilien 1832 und 1834 abgegeben! Aktuelle gebote finden Sie hier!
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Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!".

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